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Die erste Satzung

 

 

 

Erste Satzungen für den Heimatverein Recke von 1922

 

§ 1

 

Der Heimatverein gilt für die politische Gemeinde Recke.

 

§ 2

 

Der Heimatverein sucht die Liebe zur Heimat zu fördern, und hat sich als besondere Aufgaben gestellt:

 

1) Pflege des Ortes und der Heimatgeschichte.

 

2) Erhaltung, Pflege und Neubelebung alter Sitten und Gebräuche, Mundarten, Sagen, Volksspiele und Pflege der Volkskunst und Trachtensammlung, hierauf bezügliche Gegenstände und Altertümer.

 

3) Pflege des Ortes, Straßen und Flurnamen und Hausinschriften.

 

4) Schutz der Eigenart des Landschaftsbildes und Erhaltung der historischen Ortsbilder, der heimischen Pflanzenwelt und der geologischen Eigentümlichkeiten.

 

5) Schutz und Pflege der heimischen bodenständigen Bauweise, sowie der aus früheren Zeiten noch vorhandenen Werke und Bauten.

 

6) Wanderungen.

 

§ 3

 

Die Mitgliedschaft kann von allen, im Vereinsbezirk wohnenden Personen, durch Beitrittserklärung gewonnen werden. Auch können Personen aus den anliegenden Ortschaften, wo kein Heimatverein besteht, Aufnahme finden. Jedes Mitglied zahlt 10,- M Jahresbeitrag. Gäste, die unseren Bestrebungen Interesse entgegen bringen, sind willkommen.

 

§ 4

 

Die Leitung des Vereins obliegt dem Vereinsvorstand. Zum Vorstand gehören: Der Vorsitzende Schatzmeister und dessen Stellvertreter Ebenso die Beisitzer

 

§ 5

 

Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Sollte ein Vorstandsmitglied innerhalb dieser Zeit ausscheiden so findet für ihn eine Neuwahl statt. Die Vorstandswahl geschieht durch Stimmzettel.

 

§ 6

 

Alljährlich ist, zu Anfang des Kalenderjahres, eine Generalversammlung einzuberufen. Die Tagesordnung ist dafür folgende:

 

1.     Berichterstattung des Schriftführers über die Vereinstätigkeiten im verflossenen Jahr.

 

2.     Rechnungsablage des Schatzmeisters.

 

3.     Anregungen und Wünsche für das neue Vereinsjahr.

 

4.     Sonstiges

 

§ 7

 

Der Austritt aus dem Verein steht jedermann frei, nachdem der Beitrag für das laufende Jahr entrichtet worden ist. Der Austretende verliert jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen.

 

§ 8

 

Der Vorstand ist befugt über kleinere Ausgaben selbständig zu beschließen. Größere Veranstaltungen sind der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

 

§ 9

 

Zur Satzungsänderung bedarf es einer ordnungsgemäß einberufenen Versammlung mit einfacher Mehrheit.

 

§ 10

 

Falls der Verein aufgelöst werden soll bedarf es einer Generalversammlung die nur beschlussfähig ist, wenn 2/3 der Gesamtmitglieder anwesend sind, und 2/3 der anwesenden Mitglieder für die Auflösung stimmen.

 

 

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Heimatverein Recke e.V.  | Halverder Straße 21, 49509 Recke